Wie wichtig die Informationsvermittlung für die Gesundheit aller Mitarbeiter ist, macht dieses Unfallbeispiel sehr deutlich.
Ein Mitarbeiter befüllt einen 10-l-Rotationsverdampfer mit 5 l einer niedrig siedenden entzündbaren Flüssigkeit, um sie für Chromatographiezwecke aufzureinigen. Nach Inbetriebnahme der Apparatur verlässt er das Labor.
Nach einiger Zeit kommt es zu einer heftigen Verpuffung, bei der die Labortür aus den Angeln gehoben wird. Die Druckwelle breitet sich zusammen mit einer Feuerwalze im Flur aus. Die Laboreinrichtung wird zerstört und zwei Mitarbeiter auf dem Flur erleiden leichte Brand- und Schnittwunden.
Die Apparatur wurde ohne Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung unsachgemäß betrieben.
Da der Mitarbeiter ein volles Vakuum angelegt hat und die Pumpe mit voller Pumpenleistung betrieben wurde, brachen große Mengen Lösemittel durch die Pumpe und den dahinter geschalteten Rückflusskühler. Es kam zur Freisetzung in den Raum hinein.
Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung hätte der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung mit den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln erstellen müssen.
In einer Unterweisung hätte der Mitarbeiter erfahren müssen, wie ein angemessenes Vakuum gemäß Lösemittelmenge angelegt wird und dass er den Vorgang der Aufreinigung beobachten muss.