Bei einigen Laborarbeiten müssen Sie zu Ihrer normalen Grundausstattung eine zusätzliche
Schutzkleidung tragen.
Gummierte Schürzen und Gummistiefel haben sich bei Arbeiten mit größeren Mengen von Säuren oder Basen bewährt.
Bei erhöhter Brandgefahr sollten Sie Schutzkleidung aus schwer entflammbaren Geweben oder ausreichend flammhemmend ausgerüsteter Baumwolle tragen.
Besondere Vorschriften zur Schutzkleidung gelten beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder radioaktiven Stoffen.
Auch für die
Aufbewahrung der Schutzkleidung gibt es Richtlinien, die Ihrer Sicherheit dienen.
Je nach Tätigkeit können z.B. eine Schutzschürze aus gummiertem Textilgewebe oder Gummistiefel notwendig sein. In Einzelfällen ist sogar ein Vollschutzanzug vorgeschrieben.
Informieren Sie sich über die erforderliche Schutzkleidung. Durch die regelmäßigen Unterweisungen und die Betriebsanweisungen erhalten Sie die notwendigen Informationen.
Beachten Sie, dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die Schutz- und Arbeitskleidung getrennt von der persönlichen Kleidung aufbewahrt werden muss, wenn eine Gefahr der Kontamination besteht. Außerdem dürfen Kleidungsstücke wie z.B. Laborkittel, die mit Gefahrstoffen verunreinigt sein können, nur an Arbeitsplätzen, aber nicht in sauberen Bereichen (Büros, Teeküchen etc.) getragen werden.