Ein wirksamer Hautschutz ist für
Wohlbefinden und Arbeitsfähigkeit von zentraler Bedeutung.
Welche Hautschutzmaßnahmen Sie ergreifen sollten, um
Hauterkrankungen zu vermeiden, hängt von den Stoffen ab, mit denen Sie umgehen. Bedenken Sie
außerdem: Falsche
Reinigungsmittel können die Haut auch schwächen.
Hautschutzpläne helfen Ihnen, jeweils die richtigen Hautschutzmaßnahmen auszuwählen. Sie zeigen
Ihnen, wie Sie Ihre Haut vor und während der Arbeit schützen und nach der Arbeit reinigen und pflegen
sollten.
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen beachten Sie bitte den Hygieneplan.
„Sich in seiner Haut wohlfühlen” ist das Ziel beim Hautschutz. Denn Hauterkrankungen stören nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch das seelische Wohlbefinden erheblich. Noch schlimmer, wenn aufgrund der Hauterkrankung der Arbeitsplatz oder sogar der Beruf aufgegeben werden muss.
Gesunde Haut ist im Vergleich zu angegriffener oder gar erkrankter Haut widerstandsfähiger gegen Chemikalien, Mikroorganismen und gegen mechanische Belastungen wie Reibung oder Stöße. Glatte, nicht gereizte Haut ist nicht nur ein schöner Anblick, sondern auch ein wichtiger Schutz Ihres Körpers.
Hauterkrankungen zählen zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen. Sie äußern sich oft durch Juckreiz, Rötungen, Bläschen oder schmerzhafte Hautrisse und beeinträchtigen das Wohlbefinden erheblich.
Das akut-toxische Kontaktekzem tritt sofort auf, wenn ein Schadstoff in ausreichend hoher Konzentration die Haut reizt. Dagegen kann ein chronisch-irritatives Kontaktekzem entstehen, wenn ein Schadstoff in niedrigen Konzentrationen häufiger, wiederholt oder über einen längeren Zeitraum einwirkt. Beide sind nicht-allergisch verursacht. Sie können bei jedem Menschen auftreten.
(Vgl. A 023 „Hand- und Hautschutz”, Abschnitt 4)
Nach jeder Arbeit im Labor kommt es darauf an, effektive und schonende Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden.
Falsche Reinigungsmittel können die Haut entfetten oder ihren natürlichen Oberflächenfilm verändern. Verwenden Sie zum Waschen z.B. keine organischen Lösemittel. Abrasive Hautreinigungsmittel wie Rubbelcremes sollten nur zum Einsatz kommen, wenn es der Verschmutzungsgrad unbedingt erfordert.
Die richtige Hautpflege nach der Reinigung zeigt sich in einem angenehmen Hautgefühl.
Arbeitsgeber haben die Pflicht, für die im Betrieb auftretenden Hautgefährdungen Hautschutzpläne aufzustellen, die auch in den Unterweisungen eingesetzt werden können. In Laboratorien treten solche Gefährdungen vor allem bei der Einwirkung von hautresorptiven, sensibilisierenden oder entfettenden Stoffen wie z.B. Säuren oder Lösemitteln auf.
(Vgl. A 023 „Hand- und Hautschutz”, Abschnitt 8 und Anhang 3)