Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Gemäß GHS werden brennbare Flüssigkeiten Pop-up Buttonüberwiegend nach der Höhe des Pop-up ButtonFlammpunktes und des Siedebeginns in Pop-up Buttonextrem entzündbare, leicht entzündbare und entzündbare Stoffe eingeteilt. Gerade von extrem und leicht entzündbaren Flüssigkeiten gehen im Laboratorium Brand- und Explosionsgefahren aus.

Deshalb sollten Sie bei Arbeiten mit mehr als drei Litern einer extrem bzw. leicht entzündbaren Flüssigkeit in dünnwandigen Glasgefäßen eine geeignete Pop-up ButtonAuffangwanne verwenden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

Das Pop-up Buttonoffene Verdampfen oder Erhitzen von brennbaren Flüssigkeiten ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

überwiegend

Zu den brennbaren Flüssigkeiten zählen auch selbstzersetzliche, pyrophore und selbsterhitzungsfähige Flüssigkeiten oder organische Peroxide und Flüssigkeiten, die in Berührung mit Wasser (selbst-)entzündbare Gase bilden.

Flammpunktes

Der Flammpunkt ist diejenige Temperatur, bei der sich über der Flüssigkeitsoberfläche gerade so viel Dampf bildet, dass er im Gemisch mit Luft und in Verbindung mit einer Zündquelle entflammt.

entzündbare Stoffe

Entzündbare Flüssigkeiten werden gemäß der folgenden Kriterien in 3 Kategorien eingestuft:

  • Kat. 1 (extrem entzündbar): Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn ≤ 35 °C
  • Kat. 2 (leicht entzündbar): Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn > 35 °C
  • Kat. 3 (entzündbar): Flammpunkt ≥ 23 °C und ≤ 60 °C

(Vgl. CLP-Verordnung 1272/2008/EG, Anhang I Teil 2.6.2)

Auf der Seite Kapitel B: Physikalisch-chemische Eigenschaften finden Sie auch die bisherige Einstufung in hoch-, leicht- und entzündliche Flüssigkeiten.

Auffangwanne

Auffangwannen müssen aus unbrennbarem Material bestehen, ausreichend bemessen sein und mit einem Wabengittereinsatz oder einer geeigneten Spezialfüllung versehen sein. So kann die Flüssigkeit sicher aufgefangen und eine Brandausbreitung minimiert werden.

offene Verdampfen

Müssen brennbare Flüssigkeiten offen verdampft oder erhitzt werden, darf dies nur im geschlossenen Abzug erfolgen. Das offene Verdampfen oder Erhitzen von brennbaren Flüssigkeiten ist zulässig z.B. bei geringen Mengen im Reagenzglas, bei behördlich vorgeschriebenen, genormten oder ähnlich festgelegten Untersuchungsmethoden.

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