Zum guten und sicheren Arbeiten im Labor gehören eine
ausreichende Bewegungsfreiheit
am Arbeitsplatz und ausreichend breite und beleuchtete
Verkehrswege.
Die DIN EN 14056 empfiehlt
Mindestabstände
für unterschiedliche Arbeitsplatzsituationen.
Bestimmte
Situationen
machen es darüber hinaus erforderlich, diese Abstände zu vergrößern.
Zu guter Letzt ist es wichtig, dass die Verkehrswege und Bewegungsflächen stets freigehalten werden und keine Stolpergefahren aufweisen.
Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass Sie sich bei Ihrer Arbeit im Labor ungehindert bewegen können. Es wird empfohlen, dass diese Fläche mindestens 1,5 m 2 beträgt und an keiner Stelle weniger als 1 m breit ist.
(Vgl. A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog”, Abschnitt 2.1)
Der Verkehrsweg ist ein Gang zwischen zwei Arbeitstischen oder der Flur. Er muss mit mindestens 50 Lux Nennbeleuchtungsstärke beleuchtet sein.
Gemäß Laborrichtlinien darf die Mindestbreite eines Verkehrsweges auch bei geöffneten Raumtüren nicht unter 0,9 m liegen. Wartungsgänge hingegen dürfen eine geringere Breite als 0,9 m aufweisen. Ein Wartungsgang ist z.B. ein Gang zwischen zwei Gaschromatographen, die sich mit den Rückseiten gegenüberstehen.
(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 6.2.1)
In der DIN EN 14056 „Laboreinrichtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage” finden Sie folgende empfohlene Mindestabstände.
Bild | Beschreibung | Abstand | Mindestmaß |
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Ein Laborant am Arbeitstisch/Gerät
|
Zwischen
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1,00 m |
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Ein Laborant am Arbeitstisch/Gerät
|
Zwischen
|
1,00 m |
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Reiner Verkehrsweg ohne Arbeitsflächen. |
Zwischen
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0,90 m |
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Zwei Laboranten Rücken an Rücken
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Zwischen
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1,40 m |
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Zwei Laboranten Rücken an Rücken
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Zwischen
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1,45 m |
Die empfohlenen Mindestmaße sind z.B. zu vergrößern, wenn
(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 6.2.1)