Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Zum guten und sicheren Arbeiten im Labor gehören eine Pop-up Buttonausreichende Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz und ausreichend breite und beleuchtete Pop-up ButtonVerkehrswege.

Die DIN EN 14056 empfiehlt Pop-up ButtonMindestabstände für unterschiedliche Arbeitsplatzsituationen. Pop-up ButtonBestimmte Situationen machen es darüber hinaus erforderlich, diese Abstände zu vergrößern.

Zu guter Letzt ist es wichtig, dass die Verkehrswege und Bewegungsflächen stets freigehalten werden und keine Stolpergefahren aufweisen.

ausreichende Bewegungsfreiheit

Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass Sie sich bei Ihrer Arbeit im Labor ungehindert bewegen können. Es wird empfohlen, dass diese Fläche mindestens 1,5 m 2 beträgt und an keiner Stelle weniger als 1 m breit ist.

(Vgl. A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog”, Abschnitt 2.1)

Verkehrswege

Der Verkehrsweg ist ein Gang zwischen zwei Arbeitstischen oder der Flur. Er muss mit mindestens 50 Lux Nennbeleuchtungsstärke beleuchtet sein.

Gemäß Laborrichtlinien darf die Mindestbreite eines Verkehrsweges auch bei geöffneten Raumtüren nicht unter 0,9 m liegen. Wartungsgänge hingegen dürfen eine geringere Breite als 0,9 m aufweisen. Ein Wartungsgang ist z.B. ein Gang zwischen zwei Gaschromatographen, die sich mit den Rückseiten gegenüberstehen.

(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 6.2.1)

Mindestabstände

In der DIN EN 14056 „Laboreinrichtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage” finden Sie folgende empfohlene Mindestabstände.

Bild Beschreibung Abstand Mindestmaß
Ein Laborant am Arbeitstisch/Gerät
  • wenn üblicherweise kein Platz für das Vorbeigehen einer anderen, dort tätigen Person erforderlich ist
Zwischen
  • der Vorderseite des Arbeitstisches/der Station und
  • einer gegenüberliegenden Wand/einer Einrichtung/einem Gerät/dem Verkehrsweg.
1,00 m
Ein Laborant am Arbeitstisch/Gerät
  • mit benötigtem Durchgang für eine zweite Person.
Zwischen
  • der Vorderseite des Arbeitstisches/der Station und
  • einer gegenüberliegenden Wand/einer Einrichtung/einem Gerät.
1,00 m
Reiner Verkehrsweg ohne Arbeitsflächen. Zwischen
  • gegenüberliegenden Arbeitstischen/Einrichtungen/
    Geräten ohne Arbeitsplatz auf der entsprechenden Seite.
0,90 m
Zwei Laboranten Rücken an Rücken
  • wenn üblicherweise kein Platz für das Vorbeigehen einer anderen Person erforderlich ist.
Zwischen
  • den Vorderseiten der gegenüberliegenden Arbeitstische/Stationen/
    Geräten.
1,40 m
Zwei Laboranten Rücken an Rücken
  • mit benötigtem Durchgang für eine dritte Person.
Zwischen
  • den Vorderseiten der gegenüberliegenden Arbeitstische/Stationen/
    Geräten.
1,45 m

Bestimmte Situationen

Die empfohlenen Mindestmaße sind z.B. zu vergrößern, wenn

  • der Raum zwischen zwei Arbeitsflächen nicht nur als Bewegungsraum der dort unmittelbar Tätigen dient, sondern auch als Verkehrsweg für andere Personen,
  • besondere Arbeitsbedingungen vorliegen, z.B. bei erhöhter Brand- und Explosionsgefahr,
  • die Arbeitsflächen länger als 6 m sind,
  • zwischen den Arbeitsflächen mehr als 4 Personen arbeiten,
  • sich zwei Abzüge gegenüberstehen oder
  • wenn der Raum z.B. durch Hocker, herausziehbare Schreibplatten, Gerätewagen, Racks oder Unterbauten dauerhaft eingeengt wird.

(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 6.2.1)

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