Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Um eine gute Luftqualität sicherzustellen, müssen Laboratorien mit Pop-up Buttonausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Pop-up ButtonLüftungseinrichtungen ausgerüstet sein.

Die Pop-up ButtonZuluft muss erforderlichenfalls erwärmt und zugfrei zugeführt werden. Die Abluft darf über die Abzüge geführt werden, solange die volle Abzugsleistung erhalten bleibt. Umluft ist nur unter Pop-up Buttonbestimmten Bedingungen erlaubt.

Lässt es die Pop-up ButtonGefährdungsbeurteilung zu, kann der Luftwechsel von 25 m³/(m²h) reduziert oder natürlich gelüftet werden.

Auch die regelmäßige Wartung der Lüftungsanlagen trägt zur Luftqualität bei und verhindert Verkeimungen.

ausreichenden

Dies ist in der Regel zu erreichen, wenn die zugeführte Luftmenge mindestens 25 m 3/(m 2h) beträgt. Dies entspricht bei 3 m Raumhöhe einem etwa 8fachen Luftwechsel pro Stunde.

(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 6.2.5.1)

Lüftungseinrichtungen

Unter einer technischen Lüftungseinrichtung versteht man die Zu- und Abführung von Luft durch z.B. Ventilatoren und Lüftungsleitungen. Die Zu- und Abluft müssen dabei so geführt werden, dass der Luftaustausch im Laborraum vollständig ist.

Zuluft

Die Zuluft darf nur aus Bereichen angesaugt werden, in denen keine erhöhte Belastung durch Gefahrstoffe vorliegt.

bestimmten Bedingungen

Umluft darf zur Raumlüftung nur eingesetzt werden, wenn keine gefährliche Konzentration von Gefahrstoffen auftreten kann.

Bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen der Kategorie 1A oder 1B (nach alter Einstufung 1 oder 2) darf abgesaugte Luft nur zurückgeführt werden, wenn sie mit behördlich anerkannten Verfahren oder Geräten ausreichend gereinigt ist.

(Vgl. BGI/GUV-I-850-0 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien”, Abschnitt 6.2.5.2)

Gefährdungsbeurteilung

Der Luftwechsel kann reduziert bzw. natürliche Lüftung eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme für die vorgesehenen Tätigkeiten dauerhaft ausreichend und wirksam ist.

In diesem Fall muss der Laborraum mit „Achtung: Reduzierter Luftwechsel!” gekennzeichnet sein. Nutzungseinschränkungen für den Raum sind zu dokumentieren.

Im Einzelfall kann es aber auch sein, dass die Gefährdungsbeurteilung einen höheren Luftwechsel erfordert.

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