Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

Querverweise
Sie sind hier:

Nahrungsmittel, die unbemerkt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen aus Ihrem Arbeitsbereich kontaminiert sind, können Ihre Gesundheit gefährden.

Beachten Sie daher die Bestimmungen zum Umgang mit Nahrungsmitteln im Labor:

  • Wenn in Ihrem Labor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, dürfen Sie keine Nahrungsmittel mit hineinbringen. Essen und Trinken sind also verboten. Nutzen Sie stattdessen die ausgewiesenen Sozialbereiche.
  • Nahrungsmittel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Pop-up ButtonKühlschränken und Schränken aufbewahrt werden.
  • Chemikalien- oder Laborgefäße dürfen nicht zur Aufbewahrung, Zubereitung oder Einnahme von Speisen oder Getränken verwendet werden. Andersherum dürfen übliche Gefäße für Speisen und Getränke auch nicht für Chemikalien benutzt werden.

Diese Regeln gelten auch bei Tätigkeiten mit Pop-up Buttonbiologischen Arbeitsstoffen.

Kühlschränken

Zwischen Kühlschränken für Lebensmittel und Kühlschränken für Chemikalien ist streng zu trennen. Zum Kühlen von Lebensmitteln und Getränken dürfen nur dafür bestimmte und gekennzeichnete Kühlschränke benutzt werden. Sie sind außerhalb des Labors aufzustellen.

(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 4.6.2)

biologischen Arbeitsstoffen

Die gesamten Sicherheitsvorkehrungen für biologische Arbeitsstoffe sind in den Grundregeln guter mikrobiologischer Technik und den Schutz-/Sicherheitsstufen 1 bis 4 beschrieben.

(Vgl. Kapitel C: Mikrobiologische Grundregeln, Kapitel C: Schutzstufe 1 und Kapitel C: Schutzstufen 2-4)

Inhalt Suche Bearbeitungsstand Querverweise Drucken Kapitel zurück Kapitel vor Seite zurück Seite vor Hauptmenü
Bitte geben Sie Ihren Namen ein!
Abbrechen