Nahrungsmittel, die unbemerkt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen aus Ihrem Arbeitsbereich kontaminiert sind, können Ihre Gesundheit gefährden.
Beachten Sie daher die Bestimmungen zum Umgang mit Nahrungsmitteln im Labor:
Diese Regeln gelten auch bei Tätigkeiten mit
biologischen Arbeitsstoffen.
Zwischen Kühlschränken für Lebensmittel und Kühlschränken für Chemikalien ist streng zu trennen. Zum Kühlen von Lebensmitteln und Getränken dürfen nur dafür bestimmte und gekennzeichnete Kühlschränke benutzt werden. Sie sind außerhalb des Labors aufzustellen.
(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 4.6.2)
Die gesamten Sicherheitsvorkehrungen für biologische Arbeitsstoffe sind in den Grundregeln guter mikrobiologischer Technik und den Schutz-/Sicherheitsstufen 1 bis 4 beschrieben.
(Vgl. Kapitel C: Mikrobiologische Grundregeln, Kapitel C: Schutzstufe 1 und Kapitel C: Schutzstufen 2-4)