Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Wichtig für eine geregelte Entsorgung im Labor ist eine gut geführte Abfallsammelstelle.

  • Sammeln Sie die Abfälle Pop-up Buttongetrennt und an Pop-up Buttongeeigneter Stelle. Reduzieren Sie Anzahl und Fassungsvermögen der Sammelbehälter auf ein Mindestmaß und entleeren bzw. entsorgen Sie diese regelmäßig.
  • Bei der Bereithaltung und der Pop-up ButtonBefüllung dieser Sammelbehälter muss sichergestellt sein, dass keine Gefahrstoffe in gefährlicher Konzentration oder Menge in die Laborluft gelangen können.
  • Verwenden Sie Behälter, die den zu erwartenden chemischen, mechanischen oder thermischen Beanspruchungen Pop-up Buttonstandhalten.
  • Spitze, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände dürfen nur in stich- und Pop-up Buttonformfeste Behältnisse gegeben werden.
  • Achten Sie auf die richtige Pop-up ButtonKennzeichnung.
  • Abfallbehälter für den außerbetrieblichen Transport müssen den Vorschriften über den Transport von Gefahrgut entsprechen.

getrennt

Durch die getrennte Sammlung von Laborabfällen können gefährliche Reaktionen vermieden werden. Dazu gibt es verschiedene Schemata, die auf das jeweilige Labor zugeschnitten und mit dem Entsorgungsunternehmen abgestimmt werden müssen.

Die getrennte Sammlung von Laborabfällen – z.B. die Trennung von halogenhaltigen und halogenfreien organischen Stoffen – ist nicht nur aus Gründen der Sicherheit erforderlich; es kostet auch deutlich weniger.

geeigneter Stelle

Bewahren Sie die Sammelbehälter so auf, dass sie die übliche Laborarbeit nicht beeinträchtigen und zu keiner Gefährdung führen. Geeignet sind Stauräume für Abfälle, Sicherheitsschränke oder Lagerräume außerhalb des Labors. Abzüge sind als Abfalllager nicht geeignet.

Befüllung

Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen muss beim Einfüllen extrem entzündbarer, leicht entzündbarer oder entzündbarer flüssiger Gefahrstoffabfälle der Trichter sowie der Sammelbehälter an einen Potenzialausgleich angeschlossen sein. Dies gilt i.d.R. nicht für Behälter mit einem Nennvolumen bis zu 5 Litern, kann aber unter bestimmten Randbedingungen wie sehr trockener Luft auch hier notwendig sein.

Um ein sicheres Befüllen zu ermöglichen, sollten Trichter beim Befüllen mit flüssigen Gefahrstoffabfällen fest mit dem Sammelbehälter verbunden sein.

standhalten

Wenn Sie nicht die Originalbehälter verwenden können, beachten Sie bei der Benutzung von anderen Gefäßen:

  • Bei Kunststoffbehältern besteht insbesondere bei organischen Flüssigkeiten die Gefahr der Versprödung, Verformung oder Diffusion.
  • Aluminiumgefäße dürfen nicht für chlorkohlenwasserstoffhaltige Stoffe verwendet werden.
  • Für starke Laugen sind Polypropylenflaschen geeignet, nicht jedoch Glasflaschen.

formfeste Behältnisse

Das Entleeren dieser Behältnisse darf nur durch Auskippen und nicht durch Hineingreifen geschehen. Dabei sind schnittfeste oder mechanisch stabile Schutzhandschuhe zu tragen.

Kennzeichnung

Zweck der Kennzeichnung ist, dass das unkontrollierte Zusammenbringen mit anderen Abfällen sicher ausgeschlossen werden kann.

Die richtige Kennzeichnung ist in Abs. 4.6 der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen” nachzulesen. Hierzu gehören z.B. die Bezeichnung des Abfalls, entsprechende Gefahrenpiktogramme und Hinweise auf besondere Gefahren.

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