Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen muss beim Einfüllen extrem entzündbarer, leicht entzündbarer oder entzündbarer flüssiger Gefahrstoffabfälle der Trichter sowie der Sammelbehälter an einen Potenzialausgleich angeschlossen sein. Dies gilt i.d.R. nicht für Behälter mit einem Nennvolumen bis zu 5 Litern, kann aber unter bestimmten Randbedingungen wie sehr trockener Luft auch hier notwendig sein.
Um ein sicheres Befüllen zu ermöglichen, sollten Trichter beim Befüllen mit flüssigen Gefahrstoffabfällen fest mit dem Sammelbehälter verbunden sein.