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Die
sind
verbindlicher Bestandteil der Kennzeichnung und der Einstufung.
Sie geben Auskunft über die Gefahr, den Schweregrad (die Kategorie) und den
Aufnahmeweg.
Bereits an der Nummer des Satzes können Sie die Art der Gefahr erkennen.
Hazard Statement
x: 2 = Physikalische Gefahren
3 = Gesundheitsgefahren
4 = Umweltgefahren
yz: Laufende Nummer (00, 01, 02 ... )
Beispiel: H311 Giftig bei Hautkontakt. (3 = Gesundheitsgefahr)
Die H-Sätze finden Sie auch in der CLP-Verordnung
1272/2008/EG, Anhang III EUH-Sätze.
Das GHS der Vereinten Nationen deckt nicht alle ehemaligen R-Sätze als
Gefahrenhinweise ab. Damit aber das Schutzniveau in
der EU erhalten bleibt, wurden diese R-Sätze in europäische EUH-Sätze überführt.
Auch
weitere Hinweise, die bereits nach bisherigem Recht bei bestimmten Gemischen als
zusätzliche
Kennzeichnung erforderlich waren, wurden nun als EUH-Satz aufgenommen (EUH200 ff.).
Beispiele:
- EUH018: Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare
Dampf-Luft-Gemische bilden.
- EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
- EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
- EUH205: Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Die H-Sätze finden Sie auch in der CLP-Verordnung
1272/2008/EG, Anhang III Sätze.
Die
geben Auskunft über Maßnahmen zur Begrenzung und Vermeidung
schädlicher Wirkungen von Stoffen. Die dazugehörigen Nummern sind wie folgt aufgebaut:
Precautionary Statement
x: 1 = Allgemeines
2 = Prävention
3 = Reaktion
4 = Lagerung
5 = Entsorgung
yz: Laufende Nummer (00, 01, 02 ... )
Beispiel: P405 Unter Verschluss aufbewahren. (4 = Lagerung)
Die P-Sätze finden Sie auch in der CLP-Verordnung
1272/2008/EG, Anhang III P-Sätze.