Neben der Einstufung hat sich auch die Kennzeichnung
geändert.
Rotumrandete
Gefahrenpiktogramme haben die orangefarbigen Gefahrensymbole sukzessive abgelöst. Die meisten
Piktogramme entsprechen aber den gewohnten Symbolen. Völlig neu sind nur
drei Piktogramme
. Achten Sie insbesondere auf die geänderte Aussage des
Totenkopf-Piktogramms .
Neu ist auch das Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“: Es beschreibt den Gefährdungsgrad der Gefahrenkategorien. Das alte Gefährlichkeits-merkmal l fällt hingegen weg. Die Hazard Statements (H-Sätze) und Precautionary Statements (P-Sätze) ersetzen die R- und S-Sätze.
Halten Sie in Ihrem Labor die parallele Verwendung von alt und neu gekennzeichneten Stoffen so kurz wie möglich. Ein Gefäß sollte in keinem Fall doppelt gekennzeichnet sein.
Alt | Neu (GHS) |
Gefahrensymbol | Gefahrenpiktogramm |
– | Signalwort |
Gefährlichkeitsmerkmal | – |
R-Sätze | H-Sätze |
S-Sätze | P-Sätze |
Vorschriften zur GHS-Kennzeichnung finden Sie in Titel III und Anhang I der CLP-Verordnung.
Gefahrenpiktogramme sind rotumrandete auf die Spitze gestellte Quadrate mit schwarzem Symbol auf weißem Grund.
Beispiel GHS02 „Flamme” z.B. für entzündbare Flüssigkeiten
Gasflasche (GHS04)
|
![]() |
Ausrufezeichen (GHS07)
|
![]() |
Gesundheitsgefahr (GHS08)
|
![]() |
Das Piktogramm „Totenkopf” (GHS06) steht nur für akut toxische Stoffe der Kategorien 1 – 3 und nicht wie das bisherige Gefahrensymbol auch für CMR-Stoffe.