Für jeden Zweck die richtige Schutzbrille! Das heißt im Labor:
Wie schützt man die Augen gegen Gase oder
Aerosole?
Die genormte Gestellbrille mit Seitenschutz wehrt Fremdkörper und Spritzer von vorn und von der Seite ab. Sie besteht aus einem stabilen Tragkörper mit Seitenschutz und bruchfesten Sichtscheiben. Vorteilhaft ist eine zusätzliche obere Augenraumabdeckung.
Diese Schutzbrille deckt den Augenraum jedoch nicht vollständig ab. Bei bestimmten Gefährdungen, z.B. bei Spritzern, die hinter die Brille gelangen können, bei Dämpfen oder bei Gasen, reicht diese Brille deshalb nicht aus.
(Vgl.: Merkblatt A 008 „Persönliche Schutzausrüstungen”, Abschnitt 4.2.2)
Korbbrillen schützen die Augenpartie von allen Seiten gegen Spritzer und Splitter. Sie müssen daher getragen werden, wenn z.B. beim Abfüllen von größeren Mengen Flüssigkeit mit starkem Verspritzen zu rechnen ist.
Dies ist selbstverständlich auch notwendig, wenn Sie mit besonders gefährlichen Stoffen wie z.B. Flusssäure oder Chlorsulfonsäure umgehen.
(Vgl.: Merkblatt A 008 „Persönliche Schutzausrüstungen”, Abschnitt 4.2.3 und DGUV Information 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz”, Abschnitt 3.3)
Direkte oder reflektierte, energiereiche Laserstrahlen können in Ihre Augen eindringen und die Netzhaut schädigen.
Falls die Gefahr nicht durch andere technische oder organisatorische Maßnahmen wie z.B. Abdeckungen verhindert werden kann, müssen im Strahlungsbereich von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 auf den Wellenlängenbereich abgestimmte Schutzbrillen getragen werden.
(Vgl.: OStrV § 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstlichen optische Strahlung und Kapitel C: Laserstrahlung
Energiereiche ultraviolette Strahlung, die z.B. beim Betrieb von Photoreaktoren auftritt, kann in Ihre Augen eindringen und die Netzhaut schädigen. Daher müssen im Bereich von intensiver UV-Strahlung für den Wellenlängenbereich geeignete Schutzbrillen getragen werden.
(Vgl.: DGUV Information 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz”, Abschnitt 3.2.3.2)
Wenn Ihre Augen durch Gase, Aerosole, Dämpfe oder Rauche gefährdet werden, sollten Sie eine Atemschutz-Vollmaske benutzen, die gleichzeitig die Augen und den Atemtrakt schützt.
(Vgl.: DGUV Information 112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten”, Anhang 1.1.3 und Kapitel B: Atemschutz)
Wer Korrekturgläser benötigt, braucht eine Korrektionsschutzbrille, also eine Gestellbrille mit Seitenschutz und bruchfesten Korrekturgläsern.
Ausnahmsweise können kurzzeitig auch Überbrillen mit großem Blickfeld über der eigenen Brille getragen werden.