Im Laboratorium müssen Sie immer den
Abzug benutzen, wenn Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in gefährlicher Konzentration oder Menge
auftreten können. Halten Sie die Frontschieber soweit irgend möglich geschlossen. Nur so ist gewährleistet,
dass die gefährlichen Stoffe erfasst und gefahrlos abgeführt werden.
Außerhalb der Abzüge dürfen Sie solche Arbeiten nur durchführen, wenn Sie durch geeignete
Maßnahmen sicherstellen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Wenn Sie bemerken, dass Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe unerwartet und in möglicherweise gefährlicher Konzentration oder Menge frei werden und Sie den gefährdeten Bereich verlassen müssen, alarmieren Sie sofort die betroffene Umgebung!
Falls es gefahrlos möglich ist, schalten Sie die Beheizung und die in der Nähe befindlichen Zündquellen ab.
Bei ordnungsgemäßer Verwendung des Abzugs vermeiden Sie im Allgemeinen das Auftreten unzulässig hoher Exposition. Zur Emissionsminderung sollten Sie zusätzlich im Abzug austretende Schadstoffe an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle erfassen, z.B. durch Absorption in einem Gaswaschturm.
Akut toxische Stoffe mit den H-Sätzen „Giftig” und „Lebensgefahr” sowie Stoffe mit spezifischer Zielorgantoxizität Kat. 1 und CMR-Stoffe der Kategorie 1A oder 1B sollten Sie möglichst in geschlossenen Laborapparaturen im Abzug oder einer vergleichbaren Einrichtung handhaben.
Zu den geeigneten Maßnahmen gehört z.B. die Verwendung von geschlossenen Apparaturen, Gloveboxen, Sicherheitswerkbänken, nachgeschalteten Kühlfallen, Gaswäschern oder einer wirksamen Quellenabsaugung, die am Ort der Entstehung wirkt.
Speziell in der Forschung wird häufig mit neuen Stoffen umgegangen, deren Eigenschaften noch nicht ausreichend bekannt sind. Rechnen Sie immer damit, dass der Stoff gefährlicher als vermutet ist!