Für den Brand- bzw. Evakuierungsfall muss ein Alarm- sowie ein Flucht- und Rettungsplan vorhanden sein. Es empfiehlt sich, diese Pläne so zu gestalten, dass sie auch für schwere Unfälle und Katastrophenfälle verwendet werden können, in denen eine Evakuierung erforderlich ist.
Der
Alarmplan regelt den Ablauf von
Maßnahmen im Schadensfall. Er beschreibt die sinnvolle und
geordnete Meldung des Unfalls und den Einsatz von Personal und Mitteln zur Veranlassung und
Durchführung
von Lösch- und Rettungsmaßnahmen.
Der Flucht- und
Rettungsplan gibt an, wie sich
die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit
bringen oder gerettet werden können. Die Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen müssen bei der
Erstellung
dieser Pläne berücksichtigt werden.
Siehe auch Anhang 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” (ASR A1.3)).