Wenden wir uns den brennbaren Flüssigkeiten etwas genauer zu. Wie wichtig die sachgerechte und geschützte Lagerung auch hier ist, zeigt dieses Unfallbeispiel.
In einem Laboratorium werden die Lösemittel in einem Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten aufbewahrt. Zum Lagerbestand gehören Lösemittel in Sicherheitskannen und absolutierte Lösemittel, die in Rundkolben über Trockenmitteln wie Calciumhydrid oder Kalium aufbewahrt werden.
Eine Laborantin öffnet den seit einer Woche nicht mehr benutzten Schrank: Es kommt zu einer heftigen Explosion, die den Schrank aufsprengt und große Teile des Labors verwüstet.
In einem der Kolben kam es zu einer Zündung, weil durch Überdruck ein Stopfen herausgeschleudert und daraufhin Kalium oder Calciumhydrid durch Verdunstung trockengelegt wurde.
Aus Kostengründen war auf den Anschluss des Schrankes an die Abluftanlage verzichtet worden. So konnte sich ein explosionsfähiges Dampf-Luft-Gemisch bilden.
Zündquellen, auch potenzielle chemische Zündquellen wie etwa selbstentzündliche Stoffe, dürfen in Sicherheitsschränken nicht wirksam werden.
Befinden sich die brennbaren Flüssigkeiten nicht in verschlossenen, bruchsicheren Gebinden, sollte der Schrank an eine technische Lüftung mit 10-fachem Luftwechsel pro Stunde angeschlossen sein.