Durch die geänderten Einstufungsgrenzen von
akut
toxischen
Stoffen werden mehr Stoffe als „giftig“ eingestuft als bisher.
Auch bei der akuten Toxiziät dermal und inhalativ haben sich die Einstufungsgrenzen gegenüber dem bisherigen System verschoben.
Ehemals giftige und sehr giftige Stoffe werden nach GHS z.T. als akut toxische Stoffe eingestuft.
Akute Toxizität oral, dermal oder inhalativ:
Die akute Toxizität wird als LD50-Wert (letale Dosis oral, dermal), als LC50-Wert (letale Konzentration inhalativ) oder als Schätzwert (ATE acute toxiticy estimates) ausgedrückt.
Darüber hinaus ist die Kategorisierung differenzierter geworden: Z.B. bilden die Stoffe mit Spezifischer Zielorgan-Toxizität nun eine eigene Gefahrenklasse mit dem Piktogramm Gesundheitsgefahr, während sie im alten System als giftig, gesundheitsschädlich oder reizend eingestuft werden.
(Vgl. CLP-Verordnung, Anhang I, Teil 3.1)