Elektrische Betriebsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand
befinden. Defekte Geräte sind unverzüglich von
Elektrofachkräften
instand setzen zu lassen.
Elektrische Leitungen sind so zu verlegen, dass sie zu keiner
Gefährdung führen können.
Mehrfachsteckdosen dürfen nicht hintereinander geschaltet werden.
Flüssigkeiten sind von elektrischen Geräten, insbesondere von Geräten, die mit Hochspannung arbeiten, möglichst fernzuhalten.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu
prüfen. Vor jeder Inbetriebnahme ist es an Ihnen, Geräte, Stecker oder Kabel auf äußerlich
erkennbare Mängel zu überprüfen.
Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” (DGUV Vorschrift 3) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten, d.h. beispielsweise den sicheren Zustand eines Gerätes, beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Handeln Sie nie nach dem Motto „Das mache ich zu Hause auch selbst!” (z.B. defekte Kabel an Heizplatten austauschen). Melden Sie Mängel an elektrischen Einrichtungen immer direkt Ihrem Vorgesetzten oder einer entsprechenden Elektrofachkraft. Sie schützen sich und andere.
Hierzu zählen beispielsweise unsauber verlegte Kabel, die zu Stolpergefahr führen können. Melden Sie solche Mängel!
Werden Mehrfachsteckdosen hintereinander geschaltet, ist die elektrische Sicherheit nicht mehr gewährleistet und die Brandgefahr erhöht sich.
Prinzipiell sollten Sie bewegliche (Mehrfach-)Steckdosen vermeiden. Ist das nicht möglich, sollten diese mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen versehen sein (Hauptschalter, Vor-Sicherung, RDC-Schalter, überspannungsschutz, ggf. Spritzwasserschutz).
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind gemäß den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” (DGUV Vorschrift 3) regelmäßig zu prüfen. Bei ortsveränderlichen Anlagen und Betriebsmitteln sollte die Prüfung in der Regel mindestens halbjährlich, bei ortsfesten Anlagen alle vier Jahre von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
(Vgl. Kapitel B: Prüffristen)