Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Elektrische Betriebsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Defekte Geräte sind unverzüglich von Pop-up ButtonElektrofachkräften Pop-up Buttoninstand setzen zu lassen.

Elektrische Leitungen sind so zu verlegen, dass sie zu keiner Pop-up ButtonGefährdung führen können. Pop-up ButtonMehrfachsteckdosen dürfen nicht hintereinander geschaltet werden.

Flüssigkeiten sind von elektrischen Geräten, insbesondere von Geräten, die mit Hochspannung arbeiten, möglichst fernzuhalten.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu Pop-up Buttonprüfen. Vor jeder Inbetriebnahme ist es an Ihnen, Geräte, Stecker oder Kabel auf äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen.

Elektrofachkräften

Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” (DGUV Vorschrift 3) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten, d.h. beispielsweise den sicheren Zustand eines Gerätes, beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

instand setzen zu lassen

Handeln Sie nie nach dem Motto „Das mache ich zu Hause auch selbst!” (z.B. defekte Kabel an Heizplatten austauschen). Melden Sie Mängel an elektrischen Einrichtungen immer direkt Ihrem Vorgesetzten oder einer entsprechenden Elektrofachkraft. Sie schützen sich und andere.

Gefährdung

Hierzu zählen beispielsweise unsauber verlegte Kabel, die zu Stolpergefahr führen können. Melden Sie solche Mängel!

Mehrfach-steckdosen

Werden Mehrfachsteckdosen hintereinander geschaltet, ist die elektrische Sicherheit nicht mehr gewährleistet und die Brandgefahr erhöht sich.

Prinzipiell sollten Sie bewegliche (Mehrfach-)Steckdosen vermeiden. Ist das nicht möglich, sollten diese mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen versehen sein (Hauptschalter, Vor-Sicherung, RDC-Schalter, überspannungsschutz, ggf. Spritzwasserschutz).

prüfen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind gemäß den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” (DGUV Vorschrift 3) regelmäßig zu prüfen. Bei ortsveränderlichen Anlagen und Betriebsmitteln sollte die Prüfung in der Regel mindestens halbjährlich, bei ortsfesten Anlagen alle vier Jahre von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

(Vgl. Kapitel B: Prüffristen)

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