Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften lassen sich im Labor kaum vermeiden. Um sich, andere und die Umwelt vor den Wirkungen von Gefahrstoffen zu schützen, müssen Sie über die Eigenschaften der Stoffe und die richtigen Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Hierzu gehört auch das Global Harmonisierte System
GHS zur weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
GHS wurde in der EU durch die so genannte CLP-Verordnung Nr. 1272/2008/EG eingeführt. Diese Verordnung ersetzt Schritt für Schritt die bekannten Stoff- und Zubereitungsrichtlinien mit ihren Einstufungsmerkmalen reizend, giftig, hochentzündlich etc. Im Labor müssen Sie die Hinweise auf den neu gekennzeichneten Stoffetiketten nach GHS verstehen und befolgen können.