Der Abzug kann seine
Schutzfunktion nur erfüllen, wenn einige sicherheitstechnische Voraussetzungen beim Bau und bei
der Bedienung eingehalten werden.
Insbesondere gilt:
Natürlich ist der Abzug auch sauber zu halten und regelmäßig zu überprüfen.
Abzüge verhindern, dass Gase, Dämpfe oder Stäube in gefährlicher Konzentration oder biologische Arbeitsstoffe aus dem Abzugsinneren in den Laborraum gelangen.
Außerdem kann sich in Abzügen keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden. Sie bieten zudem Schutz vor umhergeschleuderten Fragmenten oder Spritzern.
Weitere Informationen erhalten Sie in der T 032 „Laborabzüge” sowie in der TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Laboratorien” , Abschnitte 4.11.1 und 6.3.
Funktionsfehler müssen sofort durch ein optisches und ein akustisches Signal angezeigt werden. Beide Signale müssen dem Abzug zugeordnet werden und im gesamten Laborraum jederzeit bemerkt werden können.
(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Laboratorien” , Abschnitt 6.3.1.5)
Nur der geschlossene Frontschieber schützt vor Splittern und Spritzern. Außerdem brechen Schadstoffe umso leichter aus, je weiter der Frontschieber geöffnet ist.
Sehen Sie zwischen und unter den Teilen eines großvolumigen, undurchlässigen Versuchsaufbaus ausreichend Platz vor. Nur so kann die einströmende Luft den Aufbau genügend umspülen. Dies gilt auch für das Einbringen von kompakten Ausrüstungsteilen wie Waagen, Thermostate, Kryostate oder hochbordige Auffangwannen.
Einen ausreichenden Abstand von der Arbeitsfläche erreichen Sie z.B. mit Füßen, Hebebühnen oder z.B. auch gebrannten Ziegelsteinen.
Platzieren Sie Wärmequellen möglichst im hinteren Teil des Abzuges, damit die thermische Last nicht die Luftströmung im Abzug stört.