Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Ein weiteres Einstufungskriterium sind die toxischen Eigenschaften.

Gefahrstoffe können

Neue Einstufung nach GHS

sensibilisierend

Stoffe oder Zubereitungen sind sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftigem Kontakt mit dem Stoff oder der Zubereitung charakteristische Störungen auftreten, z.B. Nickel, verschiedene Diisocyanate.

reizend

Stoffe oder Zubereitungen sind reizend, wenn sie – ohne ätzend zu sein – bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können, z.B. Salzsäure zwischen 10 und 25 %, Natronlauge zwischen 0,5 % und 2 %.

ätzend

Stoffe oder Zubereitungen sind ätzend, wenn sie lebende Gewebe bei Berührung zerstören können, z.B. Salzsäure über 25 %, Natronlauge über 2 %.

gesundheitsschädlich

Stoffe oder Zubereitungen sind gesundheitsschädlich, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können, z.B. Iod.

giftig

Stoffe oder Zubereitungen sind giftig, wenn sie in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können, z.B. Methanol, Chlor.

sehr giftig

Stoffe oder Zubereitungen sind sehr giftig, wenn sie in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können, z.B. Kaliumcyanid, Phosgen.

Schutzmaßnahmen

Beachten Sie bei der Gefährdungsermittlung und Festlegung der Schutzmaßnahmen in Ihrem Labor die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (insbesondere §§ 7–9) sowie der TRGS 526 und derDGUV Information 213-850 (Laborrichtlinien).

Wenn Sie im Sinne der Laborrichtlinien arbeiten, erfüllen Sie i.d.R. alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für den üblichen Laborbetrieb.

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