Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Der Arbeitgeber muss auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung arbeitsplatzbezogene, tätigkeitsbezogene oder stoffspezifische Pop-up ButtonBetriebsanweisungen erstellen.

Betriebsanweisungen müssen immer aktuell, Pop-up Buttonverständlich und konkret sowie für jeden Mitarbeiter Pop-up Buttonzugänglich sein. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, können in Laboratorien Stoffe, von denen gleichartige Gefahren ausgehen, in einer Pop-up ButtonGruppenbetriebsanweisung erfasst werden. Als Mitarbeiter müssen Sie diese Betriebsanweisungen befolgen - schließlich dienen sie Ihrer Gesundheit und Arbeitssicherheit.

In der Umstellungszeit auf Pop-up ButtonGHS sind verschiedene Pop-up ButtonVorgehensweisen möglich. Die BG RCI empfiehlt parallel zwei Betriebsanweisungen, solange sich Gefahrstoffe mit alter und neuer Kennzeichnung im Labor befinden. Sukzessiv kann dann die alte Betriebsanweisung entfallen.

Vorlagen finden Sie auch bei Pop-up ButtonGisChem.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen enthalten folgende Inhalte:

  • Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit,
  • Bezeichnung der Gefahrstoffe,
  • Gefahren für Mensch und Umwelt,
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln,
  • Verhalten im Gefahrfall,
  • Erste Hilfe,
  • sachgerechte Entsorgung.

I.d.R. wird eine allgemeine Betriebsanweisung für den gesamten Arbeitsbereich erstellt (Laborordnung) sowie spezifische Anweisungen z.B. zu bestimmten Gefahrstoffen oder Geräten. Betriebsanweisungen sollten mit großer Sorgfalt erstellt werden, denn sie haben nicht zuletzt auch eine Beweisfunktion in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren.

verständlich und konkret

Die Betriebsanweisung muss lt. § 14 der Gefahrstoffverordnung verständlich und mit konkreten Angaben verfasst sein (z.B. Angabe des konkreten Handschuhmaterials). Sie muss in der Sprache der Beschäftigten geschrieben werden. Die für die Gefahren anzugebenden R- bzw. H-Sätze können dabei auch sinnvoll umschrieben werden.

Die genauen Vorgaben werden auch in der TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten” beschrieben.

zugänglich

Auf Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter müssen alle Mitarbeiter jederzeit zugreifen können. Neben einem ausgedruckten unterschriebenen Exemplar am Arbeitsplatz kann die Betriebsanweisung auch in elektronischer Form verfügbar gemacht werden.

Gruppenbetriebsanweisung

Über die zweckmäßige Art der Gruppenbildung entscheidet z.B. die genaue Betrachtung des Gefahrstoffverzeichnisses. Eine Orientierungsmöglichkeit bietet auch das Merkblatt A 010 „Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (DGUV Information 213-051)”.

Für Stoffe mit besonderem Gefahrenpotenzial (z.B. Flusssäure) sind allerdings Einzelbetriebsanweisungen notwendig.

GHS

Das Global Harmonisierte System ist das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem von Gefahrstoffen. Es löst das bisher bekannte System mit Gefahrstoffsymbolen und Gefährlichkeitsmerkmalen nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie sukzessive ab.

Vorgehensweisen

Die BekGS 408 „Anwendung der GefStoffV und TRGS mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung” zeigt folgende Möglichkeiten auf:

  • 2 Betriebsanweisungen parallel: eine mit alten, eine mit neuen Kennzeichnungselementen (Empfehlung der BG RCI),
  • 1 Betriebsanweisung mit alten oder neuen Kennzeichnungselementen mit einem Hinweis, dass abweichende Kennzeichnungen auf dem Gebinde möglich sind,
  • 1 Betriebsanweisung mit alten und neuen Kennzeichnungselementen.

Beachten Sie bei vorhandenen Gruppenbetriebsanweisungen, dass Stoffumstufungen gemäß CLP-Verordnung Auswirkungen auf die Zuordnung eines Stoffes zur ursprünglichen Gruppe haben können. Beispiele für mögliche Gruppenbetriebsanweisungen finden Sie im Merkblatt M 060 „Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung – was ist zu tun?”, Abschnitt 6.

GisChem

Im Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und der BGHM www.gischem.de finden Sie für viele Stoffe und Stoffgruppen Entwürfe für Betriebsanweisungen mit alter und neuer Kennzeichnung.

Sie können diese Entwürfe um Ihre betrieblichen Besonderheiten ergänzen bzw. mit GisChem auch komplett neue Betriebsanweisungen für nicht enthaltene Stoffe erstellen.

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