Der Arbeitgeber muss auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung arbeitsplatzbezogene, tätigkeitsbezogene
oder stoffspezifische
Betriebsanweisungen erstellen.
Betriebsanweisungen müssen immer aktuell,
verständlich und konkret sowie für jeden Mitarbeiter
zugänglich sein. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, können in Laboratorien Stoffe, von
denen gleichartige Gefahren ausgehen, in einer
Gruppenbetriebsanweisung erfasst werden. Als Mitarbeiter müssen Sie diese Betriebsanweisungen
befolgen - schließlich dienen sie Ihrer Gesundheit und Arbeitssicherheit.
In der Umstellungszeit auf
GHS sind verschiedene
Vorgehensweisen möglich. Die BG RCI empfiehlt parallel zwei Betriebsanweisungen, solange sich
Gefahrstoffe mit alter und neuer Kennzeichnung im Labor befinden. Sukzessiv kann dann die alte Betriebsanweisung
entfallen.
Vorlagen finden Sie auch bei
GisChem.