Während die alte EU-Einstufung 15 Gefährlichkeitsmerkmale kennt, gibt es mit GHS nun 28 Gefahrenklassen, die in weitere Gefahrenkategorien untergliedert sind.
Obwohl GHS sehr viel
differenzierter ist, decken beide Systeme
in etwa die gleichen Gefährdungen ab und unterscheiden grundsätzlich physikalische Gefahren,
Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren. Durch die abweichenden Einstufungskriterien ist aber eine
1:1 Übertragung von Gefährlichkeitsmerkmalen in eine bestimmte Klasse und Kategorie oft nicht
möglich.