Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Von Pop-up Buttonentzündbaren Flüssigkeiten können im Laboratorium erhebliche Brandgefahren ausgehen. Deshalb sollten Sie am Arbeitsplatz nur kleine Mengen zum Handgebrauch in Behältern Pop-up Buttonbereithalten, die maximal 1 Liter fassen. Beschränken Sie dabei die Anzahl der Behälter auf das unbedingt notwendige Maß.

Bei Laboratorien mit ständigem Bedarf an größeren Mengen ist auch hier das kurzzeitige Bereithalten zulässig. Pop-up ButtonGrößere Mengen müssen jedoch in jedem Fall an Pop-up Buttongeschützter Stelle gelagert werden.

Pop-up ButtonSelbstentzündliche Stoffe müssen getrennt von anderen explosiven, oxidierenden und entzündbaren Stoffen gesichert gelagert werden. Werden sie laufend benötigt, dürfen sie in begrenzter Menge am Arbeitsplatz bereitgehalten werden.

entzündbaren Flüssigkeiten

Entzündbare Flüssigkeiten sind nach GHS-Einstufung extrem, leicht und entzündbare Flüssigkeiten mit den H-Sätzen H224, H 225 oder H 226.

Sie entsprechen in etwa den nach bisheriger Einstufung genannten hoch-, leicht- oder entzündlichen Flüssigkeiten mit den R-Sätzen R 12, R 11 oder R 10.

bereithalten

Unter Bereitstellung bzw. -haltung versteht man das kurzzeitige Aufbewahren für eine konkret vorgesehene Verwendung, für i.d.R. nicht länger als 24 Stunden oder bis zum darauffolgenden Werktag.

(Vgl. TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern”, Abschnitt 2)

Größere Mengen

In nicht bruchsicheren Behältern, wie z.B. in Glasflaschen, dürfen an geschützter Stelle maximal 5 Liter entzündbare Flüssigkeit gelagert werden. Bruchsichere Behälter, z.B. aus Edelstahl, dürfen nicht mehr als 10 Liter Flüssigkeit enthalten.

Wenn Sie entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 35° C in Kunststoffbehältern aufbewahren, denken Sie daran, dass das Behältermaterial ab 5 Liter Nennvolumen elektrostatisch ableitfähig sein muss

(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Laboratorien”, Abschnitt 4.15.1

geschützter Stelle

Als geschützte Stelle haben sich im Labor Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 bewährt. Diese Schränke sind mit Auffangwannen ausgerüstet, sollten an die technische Lüftung angeschlossen sein, geschlossen einen mind. 10-fachen Luftwechsel pro Stunde erreichen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 20 Minuten besitzen.

Als Richtwert dürfen in einem Sicherheitsschrank in einem Laborraum bis zu 100 l extrem und leicht entzündbare Flüssigkeiten und bis zu 300 l entzündbare Flüssigkeiten in zerbrechlichen Gefäßen gelagert werden. Die Mengen sind in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Für weitere Informationen auch zu extra Lagerräumen siehe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern”.

Selbstentzündliche Stoffe

Nach der neuen GHS-Einstufung sind hiermit pyrophore Flüssigkeiten und Feststoffe gemeint:

Nach der bisherigen Einstufung sind es leichtentzündliche Stoffe mit den R-Sätzen R 15 und R 17, die sich bei Raumtemperatur durch Einwirkung von Luft oder Feuchtigkeit selbst entzünden können.

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