Auch für die Zeit der Versuchsdurchführung sind einige grundlegende Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen.
Im Labor erfordern Arbeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial wie beispielsweise Reaktionen mit Bromcyan, Diazomethan, Eisen- oder Nickelcarbonylen, Metallhydriden und -alkylen zusätzliche Maßnahmen.
(Vgl. § 8 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention”(DGUV Vorschrift 1))
Nacht-Laboratorien verfügen über automatische Einrichtungen, um sicherheitsrelevante Funktionen wie z.B. den Kühlmittelfluss von Apparaturen zu überwachen.
Sofern Sie die nötige fachliche Kompetenz und die Befugnis besitzen, können Sie die Mängel selbst beseitigen. Andernfalls müssen Sie die Mängel kennzeichnen und diese umgehend Ihrem Vorgesetzten oder einer verantwortlichen Person melden.
Eine Sicherung erfolgt z.B. durch Schließen der Gas- und Wasserhähne. Soweit möglich, sind auch die Haupthähne abzusperren, die Hauptschalter auszuschalten oder die Netzstecker von Geräten, die einen Brand verursachen könnten, zu ziehen.