Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Zur Sicherstellung einer schnellen Ersten Hilfe im Labor müssen in ausreichender Pop-up ButtonAnzahl Ersthelfer vorhanden sein.

Ihre sorgfältige Pop-up ButtonAusbildung bildet die Grundlage für eine zuverlässige Versorgung der Verletzten, weswegen sie sich in regelmäßigen Abständen Pop-up Buttonfortbilden müssen.

Die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern darf nur durch eine Pop-up Buttonanerkannte Stelle erfolgen. Ihre Erste-Hilfe-Ausbildung für den Führerschein reicht nicht aus. Lassen auch Sie sich zum Ersthelfer ausbilden – sofern keine persönlichen Pop-up ButtonGründe dagegensprechen!

Anzahl

Wie viele Ersthelfer ausreichend sind, hängt von der Größe des Betriebes ab.

Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten sollte ein Ersthelfer, darüber hinaus eine Anzahl von mindestens 10 % der Versicherten zur Verfügung stehen.

(Vgl. Kapitel 4.8 der DGUV Regel „Grundsätze der Prävention" (DGUV Regel 100-001)

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in einem 9 Lehreinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Die Inhalte werden zwischen den Berufsgenossenschaften und Hilfsorganisationen abgestimmt.

Die Ersthelfer müssen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.

(Vgl. Kapitel 4.8.2 der DGUV Regel „Grundsätze der Prävention” (DGUV Regel 100-001))

fortbilden

Ersthelfer sollten ihre Kenntnisse auffrischen, in dem auch die Herz-Lungen-Wiederbelebung geübt werden sollte. Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an einem 9 Lehreinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Training.

Die Erste-Hilfe-Fortbildung kann auch innerhalb des zweijährigen Rhythmus in mehrere Abschnitte unterteilt werden. Dabei müssen die einzelnen Abschnitte in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und mindestens das gleiche Ergebnis wie die alle zwei Jahre stattfindende Fortbildung erreichen.

(Vgl. Kapitel 4.8.3 der DGUV Regel „Grundsätze der Prävention" (DGUV Regel 100-001)

In der Praxis hat es sich außerdem bewährt, die Inhalte der Fortbildung auf die speziellen Laborerfordernisse abzustimmen.

anerkannte Stelle

Anerkannte Stellen sind im Allgemeinen Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) oder der Malteser-Hilfsdienst (MHD).

Gründe

Desinteresse ist mit Sicherheit kein ausreichender persönlicher Grund!

Bei fehlender körperlicher, geistiger oder psychischer Eignung kann jedoch von der Ersthelferausbildung abgesehen werden.

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