Zur Sicherstellung einer schnellen Ersten Hilfe im Labor müssen in ausreichender
Anzahl Ersthelfer vorhanden sein.
Ihre sorgfältige
Ausbildung bildet die Grundlage für
eine zuverlässige Versorgung der Verletzten, weswegen sie
sich in regelmäßigen Abständen
fortbilden müssen.
Die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern darf nur durch eine
anerkannte Stelle erfolgen. Ihre
Erste-Hilfe-Ausbildung für den Führerschein reicht nicht aus.
Lassen auch Sie sich zum Ersthelfer ausbilden – sofern keine persönlichen
Gründe dagegensprechen!
Wie viele Ersthelfer ausreichend sind, hängt von der Größe des Betriebes ab.
Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten sollte ein Ersthelfer, darüber hinaus eine Anzahl von mindestens 10 % der Versicherten zur Verfügung stehen.
(Vgl. Kapitel 4.8 der DGUV Regel „Grundsätze der Prävention" (DGUV Regel 100-001)
Die Ausbildung erfolgt in einem 9 Lehreinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Die Inhalte werden zwischen den Berufsgenossenschaften und Hilfsorganisationen abgestimmt.
Die Ersthelfer müssen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.
(Vgl. Kapitel 4.8.2 der DGUV Regel „Grundsätze der Prävention” (DGUV Regel 100-001))
Ersthelfer sollten ihre Kenntnisse auffrischen, in dem auch die Herz-Lungen-Wiederbelebung geübt werden sollte. Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an einem 9 Lehreinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Training.
Die Erste-Hilfe-Fortbildung kann auch innerhalb des zweijährigen Rhythmus in mehrere Abschnitte unterteilt werden. Dabei müssen die einzelnen Abschnitte in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und mindestens das gleiche Ergebnis wie die alle zwei Jahre stattfindende Fortbildung erreichen.
(Vgl. Kapitel 4.8.3 der DGUV Regel „Grundsätze der Prävention" (DGUV Regel 100-001)
In der Praxis hat es sich außerdem bewährt, die Inhalte der Fortbildung auf die speziellen Laborerfordernisse abzustimmen.
Anerkannte Stellen sind im Allgemeinen Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) oder der Malteser-Hilfsdienst (MHD).
Desinteresse ist mit Sicherheit kein ausreichender persönlicher Grund!
Bei fehlender körperlicher, geistiger oder psychischer Eignung kann jedoch von der Ersthelferausbildung abgesehen werden.