Sehen Sie sich die Gefahrenklassen genauer an. Sie sind hier aus Gründen der Übersichtlichkeit in Gruppen eingeteilt
Die Volltextsuche findet nur Seiten aus dem Programmteil „Fachinformationen“. Die besten Resultate erzielen
Sie, wenn Sie nach einem oder zwei Wörtern suchen.
Das Zeichen (*) kann für Wildcard-Suchen benutzt werden.
Die Gesundheitsgefahren werden in 10
Gefahrenklassen eingeteilt.
Für die Einstufung von Gemischen gibt es besondere
Vorschriften.
Bei der Gruppierung der Gefahrenklassen auf dieser Seite orientieren wir uns am dazugehörigen Gefahrenpiktogramm. Da Gefahrenklassen je nach Gefahrenkategorie einem unterschiedlichen Piktogramm zugeordnet sein können, sind bestimmte Gefahrenklassen mehrfach gelistet.
Die Gefahrenklassen der CMR-Stoffe finden Sie auf der nächsten Seite.
Im Labor kann es erforderlich sein, dass Sie selbst eine Einstufung von betriebsintern hergestellten Gemischen vornehmen müssen.
Vorrang haben Prüfergebnisse von Experten. Liegen keine Daten vor, können so genannte Übertragungsgrundsätze verwendet werden, d.h. Rückschlüsse von einem getesteten Gemisch auf ein ungetestetes Gemisch mit ähnlichen Merkmalen (z.B. Verdünnung, Chargenvergleich, Aufkonzentrieren, Interpolation, Ähnlichkeiten).
Ansonsten müssen Sie die Gemische auf Basis der bekannten Inhaltsstoffe einstufen. Je nach Gefahr werden dabei die Einzelgefahren der Bestandteile zur Einstufung des Gemisches addiert (Additivitätsverfahren) oder aber jeder Bestandteil wird isoliert betrachtet (Einzelstoffverfahren).
Genaue Hinweise zur Einstufung von Gemischen finden Sie in der CLP-Verordnung. Da die Berechnungsverfahren relativ komplex sein können, stellt die BG RCI unter www.gischem.de bzw. www.gemischrechner.de außerdem einen Gemischrechner zur Verfügung
Sehen Sie sich die Gefahrenklassen genauer an. Sie sind hier aus Gründen der Übersichtlichkeit in Gruppen eingeteilt
Akute Toxizität oral: Kategorie 1, 2 und 3
Akute Toxizität dermal: Kategorie 1, 2 und 3
Akute Toxizität inhalativ: Kategorie 1, 2 und 3
Die akute Toxizität oral umfasst jene schädlichen Wirkungen, die auftreten, wenn ein Stoff oder Gemisch in einer Einzeldosis oder innerhalb von 24 Stunden in mehreren Dosen verschluckt wird. Das Verschlucken kann zum Tode führen oder akute Gesundheitsschäden verursachen. Akut bedeutet, dass die Wirkung sofort eintritt.
Beispiele: Quecksilber(II)-chlorid (Kat. 1 Lebensgefahr), Hydrazin (Kat.3 Giftig)
Die akute Toxizität oral wird als LD 50-Wert oder als Schätzwert Akuter Toxizität (ATE) ausgedrückt. Die Einstufung erfolgt anhand des ATE in 4 Kategorien (Kategorie 4 siehe Gruppe 4).
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Akute Toxizität oral | Kategorie 1 | Gefahr | H300: Lebensgefahr bei Verschlucken. |
Kategorie 2 | Gefahr | H300: Lebensgefahr bei Verschlucken. | ||
Kategorie 3 | Gefahr | H301: Giftig bei Verschlucken |
Die akute Toxizität dermal umfasst jene schädlichen Wirkungen, die auftreten, wenn ein Stoff oder Gemisch in einer Einzeldosis oder innerhalb von 24 Stunden in mehreren Dosen über die Haut aufgenommen wird. Dies kann zum Tode führen oder akute Gesundheitsschäden verursachen. Akut bedeutet, dass die Wirkung sofort eintritt.
Beispiele: Flusssäure (Kat. 1 Lebensgefahr), Phenol (Kat. 3 Giftig)
Die akute Toxizität dermal wird als LD 50-Wert oder als Schätzwert Akuter Toxizität (ATE) ausgedrückt. Die Einstufung erfolgt anhand des ATE in 4 Kategorien (Kategorie 4 siehe Gruppe 4).
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Akute Toxizität dermal | Kategorie 1 | Gefahr | H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
Kategorie 2 | Gefahr | H310: Lebensgefahr | ||
Kategorie 3 | Gefahr | H311: Giftig bei Hautkontakt. |
Die akute Toxizität inhalativ umfasst jene schädlichen Wirkungen, die auftreten, wenn ein Stoff oder Gemisch 4 Stunden lang eingeatmet wird. Dies kann zum Tode führen oder akute Gesundheitsschäden verursachen. Akut bedeutet, dass die Wirkung sofort eintritt.
Beispiele: Brom (Kat. 2 Lebensgefahr), Methanol (Kat. 3 Giftig)
Die akute Toxizität inhalativ wird als LC 50-Wert oder als Schätzwert Akuter Toxizität (ATE) ausgedrückt. Die Einstufung erfolgt anhand des ATE in 4 Kategorien (Kategorie 4 siehe Gruppe 4).
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Akute Toxizität inhalativ | Kategorie 1 | Gefahr | H330: Lebensgefahr bei Einatmen. |
Kategorie 2 | Gefahr | H330: Lebensgefahr bei Einatmen. | ||
Kategorie 3 | Gefahr | H331: Giftig bei Einatmen. |
Sensibilisierung der Atemwege: Kategorie 1 , 1A oder 1B
Aspirationsgefahr: Kategorie 1
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Kategorie 1 und 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Kategorie 1 und 2
Stoffe und Gemische werden in diese Gefahrenklasse eingestuft, wenn sie beim Einatmen eine spezifische Überempfindlichkeit der Atemwege verursachen können. Die Überempfindlichkeit äußert sich dabei üblicherweise als Asthma. Aber es können auch andere Überempfindlichkeiten bzw. allergische Reaktionen wie Rhinitis/Konjunktivitis und Alveolitis auftreten.
Beispiele: Pepsin, Methylnicotinat
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Sensibilisierung der Atemwege | Kategorie 1, 1A oder 1B | Gefahr | H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. |
In diese Gefahrenklasse werden flüssige oder feste Stoffe bzw. Gemische eingestuft, die bei Verschlucken oder Eindringen in die Atemwege zu schwerwiegenden akuten Wirkungen (z.B. Pneumonie, Lungenschädigungen) oder zum Tod führen können.
Beispiele: Kohlenwasserstoffe wie n-Hexan, Terpentin, Pinienöl
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Aspirationsgefahr | Kategorie 1 | Gefahr | H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. |
Unter diese spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) fallen Stoffe und Gemische, die nach einmaliger Exposition (Einatmen, Verschlucken, Aufnahme über die Haut) Gewebe und Organe beeinträchtigen oder ernstzunehmende Veränderungen im menschlichen Organismus hervorrufen können.
Die Auswirkungen können reversibel oder irreversibel sein sowie unmittelbar und/oder verzögert auftreten.
Beispiele: Methanol (Kat. 1 STOT SE), 4,4´-Methylendianilin (Kat. 1 STOT SE)
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
STOT SE |
Kategorie 1 | Gefahr | H370: Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen). |
Kategorie 2 | Gefahr | H371: Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen). |
Unter diese spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) fallen Stoffe und Gemische, die nach wiederholter Exposition (Einatmen, Verschlucken, Aufnahme über die Haut) Gewebe und Organe beeinträchtigen oder ernstzunehmende Veränderungen im menschlichen Organismus hervorrufen können.
Die Auswirkungen können reversibel oder irreversibel sein sowie unmittelbar und/oder verzögert auftreten.
Beispiele: Schwefelkohlenstoff (Kat. 1 STOT RE); Quecksilber (Kat. 2 STOT RE)
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
STOT SE |
Kategorie 1 | Gefahr | H372: Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition. |
Kategorie 2 | Achtung | H373: Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition. |
Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung: Kategorie 1 oder Unterkategorie 1A, 1B und 1C
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Kategorie 1
Stoffe werden in dieser Gefahrenklasse als ätzend eingestuft, wenn sie nach einer Exposition von höchstens 4 Stunden das Hautgewebe zerstören. Reaktionen auf die Ätzwirkung sind Geschwüre, Blutungen, blutige Verschorfungen, Ausbleichen der Haut oder Narbenbildung.
Beispiele: Natronlauge ≥ 5%ig (Kat. 1A), Schwefelsäure (Kat. 1A), konzentrierte Salzsäure (Kat. 1B)
Die ätzenden Stoffe werden aufgrund von Einwirkzeit und Beobachtungszeit in die Kategorien 1A – 1C eingestuft. Kategorie 2 zur Reizwirkung der Haut finden Sie in Gruppe 4.
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung | Unterkategorie 1A | Gefahr | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden |
Unterkategorie 1B | ||||
Unterkategorie 1C | ||||
Kategorie 1 |
Stoffe der Kategorie 1 dieser Gefahrenklasse erzeugen Gewebeschäden im Auge oder eine schwerwiegende Verschlechterung des Sehvermögens nach Applikation eines Prüfstoffes auf die Oberfläche des Auges, die innerhalb von 21 Tagen nach Applikation nicht vollständig reversibel sind.
Beispiele: n-Propanol, Eisen(III)-chlorid
Die Kategorie 2 mit reizender Wirkung finden Sie in Gruppe 4.
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Schwere Augenschädigung/ Augenreizung | Kategorie 1 | Gefahr | H318: Verursacht schwere Augenschäden. |
Akute Toxizität oral: Kategorie 4
Akute Toxizität dermal: Kategorie 4
Akute Toxizität inhalativ: Kategorie 4
Ätzwirkung auf die Haut/ Hautreizung: Kategorie 2
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Kategorie 2
Sensibilisierung der Haut: Kategorie 1
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Kategorie 3
Die akute Toxizität oral umfasst jene schädlichen Wirkungen, die auftreten, wenn ein Stoff oder Gemisch in einer Einzeldosis oder innerhalb von 24 Stunden in mehreren Dosen verschluckt wird. Das Verschlucken von Stoffen der Kategorie 4 kann akute Gesundheitsschäden verursachen oder bei größeren Mengen zum Tode führen.
Beispiele: Eisen(III)-chlorid, Triethylphosphat, n-Butylamin
Die Kategorien 1 – 3 finden Sie in Gruppe 1.
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Akute Toxizität oral | Kategorie 4 | Achtung | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Die akute Toxizität dermal umfasst jene schädlichen Wirkungen, die auftreten, wenn ein Stoff oder Gemisch in einer Einzeldosis oder innerhalb von 24 Stunden in mehreren Dosen über die Haut aufgenommen wird. Stoffe der Kategorie 4 können akute Gesundheitsschäden verursachen oder bei größeren Mengen zum Tode führen.
Beispiele: n-Butylamin, 2-Propoxyethanol, Triethylentetramin
Die Kategorien 1 – 3 finden Sie in Gruppe 1.
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Akute Toxizität dermal | Kategorie 4 | Achtung | H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. |
Die akute Toxizität inhalativ umfasst jene schädlichen Wirkungen, die auftreten, wenn ein Stoff oder Gemisch 4 Stunden lang eingeatmet wird. Stoffe der Kategorie 4 können akute Gesundheitsschäden verursachen oder bei größeren Mengen zum Tode führen.
Beispiele: n-Butylamin, Cyclohexanon, Styrol, Ethylbenzol
Die Kategorien 1 – 3 finden Sie in Gruppe 1.
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Akute Toxizität inhalativ | Kategorie 4 | Gefahr | H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. |
Stoffe der Kategorie 2 dieser Gefahrenklasse werden als reizend eingestuft, wenn sie nach einer Exposition von bis zu 4 Stunden eine reversible Hautschädigung erzeugen, d.h. Rötungen und Schorfbildung, Ödeme oder Entzündungen.
Beispiele: Natronlauge 0,5 – 2 %ig, Schwefelsäure 5 – 15 %ig, 2,2-Dichlorpropionsäure
Die Kategorie 1 bzw. die Unterkategorien 1A – 1C mit ätzender Wirkung finden Sie in Gruppe 3.
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Ätwirkung auf die Haut/Hautreizung | Kategorie 2 | Achtung | H315: Verursacht Hautreizungen. |
Stoffe der Kategorie 2 dieser Gefahrenklasse werden als reizend eingestuft, wenn sie nach einer Exposition von bis zu 4 Stunden eine reversible Hautschädigung erzeugen, d.h. Rötungen und Schorfbildung, Ödeme oder Entzündungen.
Beispiele: Natronlauge 0,5 – 2 %ig, Schwefelsäure 5 – 15 %ig, 2,2-Dichlorpropionsäure
Die Kategorie 1 bzw. die Unterkategorien 1A – 1C mit ätzender Wirkung finden Sie in Gruppe 3.
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Ätwirkung auf die Haut/Hautreizung | Kategorie 2 | Achtung | H315: Verursacht Hautreizungen. |
Stoffe der Kategorie 2 dieser Gefahrenklasse erzeugen Veränderungen am Auge nach Applikation eines Prüfstoffes auf die Oberfläche des Auges, die innerhalb von 21 Tagen nach Applikation vollständig reversibel sind (Hornhauttrübung, Regenbogenhautentzündung, Bindehautrötung oder -schwellung).
Beispiele: N3,6-Dichlorpyridin-2-carbonsäure, Methylnicotinat
Die Kategorie 1 mit ätzender Wirkung finden Sie in Gruppe 3.
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Schwere Augenschädigung/ Augenreizung | Kategorie 2 | Achtung | H319: Verursacht schwere Augenreizung |
Stoffe oder Gemische dieser Gefahrenklasse sind sensibilisierend, wenn sie bei Hautkontakt eine allergische Reaktion auslösen können.
Beispiele: Nickel, Methylnicotinat
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Sensibilisierung der Haut | Kategorie 1, Unterkategorie 1A oder 1B | Achtung | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen |
Stoffe oder Gemische der Kategorie 3 dieser Gefahrenklasse können nach einmaliger Exposition die Atemwege reizen oder narkotisierend, also betäubend wirken. Die Wirkung ist reversibel, so dass nach Erholung keine Beeinträchtigungen zurückbleiben.
Beispiele: n-Heptan (H336), 2-Butanol (H335 und H336), Salzsäure ≥10% (H335)
Die Kategorien 1 und 2 finden Sie in Gruppe 2.
Piktogramm | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie | Signalwort | H-Satz |
![]() |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) | Kategorie 3 | Achtung | H335: Kann die Atemwege reizen.
oder H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
Gruppe 1