Das müssen Sie bei Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen beachten:
Zu den primären Maßnahmen, die die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern, gehört z.B. der Ersatz von brennbaren durch nicht brennbare Lösemittel oder durch Lösemittel mit einem ausreichend sicher über der Raum- oder Verarbeitungstemperatur liegenden Flammpunkt.
Weitere primäre Maßnahmen, die eine Bildung explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge verhindern, sind das Absaugen brennbarer Gase, Dämpfe oder Stäube an der Entstehungs- oder Austrittsstelle, die Verwendung von Schutzgasen oder das Arbeiten in Abzügen.
Zündquellen sind z.B. offene Flammen, heiße Oberflächen, elektrische Funken.
Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen können bestehen
Geeignete Schutzmaßnahmen sind z.B. die Erdung leitfähiger Gefäße und Geräte wie Trichter, Heber oder Schläuche.
(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Laboratorien”, Abschnitt 4.12, T 033 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen” (DGUV Information 213-060) und T 025 „Umfüllen von Flüssigkeiten”)
Zu den phyrophoren Stoffen gehören z.B. Metallalkyle, Lithium-Aluminiumhydrid, Silane, niedrige Phosphane, feinverteilte (pyrophore) Metalle oder weißer Phosphor.
Gemäß GHS sind diese Stoffe den Gefahrenklassen „pyrophore Flüssigkeiten” und „pyrophore Feststoffe” zuzuordnen.
Empfehlenswert ist die Verwendung einer Schutzgasatmosphäre. Alle brennbaren Stoffe, die nicht unmittelbar für die Fortführung der Arbeit benötigt werden, sind aus dem Abzug zu entfernen. Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten.