Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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entzündbarer Flüssigkeiten

Aus den ehemals entzündlichen Flüssigkeiten sind im Global Harmonisierten System GHS entzündbare Flüssigkeiten geworden, die wie folgt definiert werden:

Entzündbare Flüssigkeiten sind Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis max. 60 °C.

  • Kat. 1, H224 (extrem entzündbar): Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn ≤ 35 °C
  • Kat. 2, H225 (leicht entzündbar): Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn > 35 °C
  • Kat. 3, H226 (entzündbar): Flammpunkt ≥ 23 °C und ≤ 60 °C; Gasöle, Diesel, Heizöle auch mit Flammpunkt bis 75 °C

Darüber hinaus ist die Kategorisierung differenzierter geworden: Z.B. bilden die pyrophoren Flüssigkeiten nun eine eigene Gefahrenklasse, während sie im alten System als leichtentzündlich eingestuft waren.

(Vgl. CLP-Verordnung, Anhang I, Teil 2.6)

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