Schauen Sie sich die Änderungen bei der Einstufung
entzündbarer Flüssigkeiten
genauer an.
Aus den ehemals entzündlichen Flüssigkeiten sind im Global Harmonisierten System GHS entzündbare Flüssigkeiten geworden, die wie folgt definiert werden:
Entzündbare Flüssigkeiten sind Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis max. 60 °C.
Darüber hinaus ist die Kategorisierung differenzierter geworden: Z.B. bilden die pyrophoren Flüssigkeiten nun eine eigene Gefahrenklasse, während sie im alten System als leichtentzündlich eingestuft waren.
(Vgl. CLP-Verordnung, Anhang I, Teil 2.6)