Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Die Gefahrenpiktogramme sind ein wesentliches Kennzeichnungselement für Stoffe und Gemische.

In der CLP-Verordnung sind die Piktogramme den verschiedenen Gefahrenklassen und -kategorien eindeutig zugeordnet. Pop-up ButtonHier finden Sie auch die komplette Kennzeichnung für alle offiziell eingestuften Stoffe.

Die Gefahrenpiktogramme liefern Ihnen bereits einen ersten Hinweis auf die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes. Besonders das Piktogramm „Gesundheitsgefahr“ wird jedoch für viele unterschiedliche Pop-up Buttongefährliche Eigenschaften verwendet, so dass erst die H-Sätze einen konkreten Aufschluss bieten.

Welche dem Stoff zugeordneten Piktogramme tatsächlich auf dem Etikett erscheinen, wird mithilfe einer Pop-up ButtonRangfolgeregelung entschieden.

Hier

Anhang V und VI der CLP-Verordnung 1272/2008/EG.

gefährliche Eigenschaften

Das Piktogramm „Gesundheitsgefahr” kann Stoffe mit folgenden Eigenschaften kennzeichnen:

  • CMR-Stoffe (Kat. 1A, 1B, 2)
  • Spezifische Zielorgantoxizität einmalig (Kat. 1, 2)
  • Spezifische Zielorgantoxizität wiederholt (Kat. 1, 2)
  • Sensibilisierung der Atemwege (Kat. 1)
  • Aspirationsgefahr (Kat. 1)
Beispiel Neu (GHS) Alt
Propylenoxid

H350: Kann Krebs erzeugen.

H340:Kann genetische Defekte verursachen.

R45: Kann Krebs erzeugen.

R46: Kann vererbbare Schäden auslösen.

Trypsin

H334: Kann bei Einatmen Allergie,
asthmaartige Symptome oder
Atembeschwerden verursachen.

R42: Sensibilisierung durch Einatmen möglich.

n-Paraffine C5-C20

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken
Lungenschäden verursachen.

Rangfolgeregelung

Damit nicht zu viele Piktogramme auf einem Etikett dargestellt werden müssen, gibt es Rangfolgeregelungen. Wenn sich z.B. die Piktogramme GHS06 „Totenkopf” und GHS07 „Ausrufezeichen” aus der Einstufung ergeben, entfällt das Piktogramm „Ausrufezeichen”:

Die genauen Rangfolgeregelungen finden Sie in Artikel 26 der CLP-Verordnung und im Merkblatt M 060 „Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung – was ist zu tun?”, Abschnitt 4.2.1.

Übersicht öffnen

GHS01 Explodierende Bombe

GHS02 Flamme

GHS03 Flamme über einem Kreis

GHS04 Gasflasche

GHS05 Ätzwirkung

GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen

GHS07 Ausrufezeichen

GHS08 Gesundheitsgefahr

GHS09 Umwelt

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