Kommen wir nun zu einigen wichtigen Verhaltensweisen. Kennen Sie die Grundregeln für Erste-Hilfe-Leistungen?
Bei allen Erste-Hilfe-Leistungen müssen die Maßnahmen auf die Gefahrensituation abgestimmt werden.
Häufige Unfälle im Labor sind:
Schnittwunden
an den Händen,
Kleidungs- und Hautkontakt mit reizenden, ätzenden oder toxischen Stoffen oder die
Einwirkung gesundheitsgefährlicher Stoffe, z.B. durch Einatmen.
Körperstellen, die mit Gefahrstoffen in Kontakt gekommenen sind, müssen sofort gründlich abgewaschen werden, z.B. unter einer Körper- oder Augendusche. Zum Abwaschen sind Wasser und ggf. Seife geeignet. Bei wasserunlöslichen, viskosen und fettartigen Gefahrstoffen kann Polyethylenglykol (z.B. Lutrol®) als Waschlösung verwendet werden.
In solchen Fällen muss sofort ein Arzt hinzugezogen werden. Informieren Sie ihn über die Art des Stoffes (z.B. durch die Betriebsanweisung) und in welcher Form die Einwirkung stattgefunden hat (Einatmen, Verschlucken o.ä.).
Ist der Transport des Verletzten erforderlich, sollte dies möglichst liegend geschehen, auch wenn der Betroffene gehfähig erscheint, z.B. nach Einatmen von Ammoniak, Chlor, nitrosen Gasen oder Phosgen.