Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

Querverweise
Sie sind hier:

Bisher existierten weltweit viele verschiedene Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. So konnte ein und derselbe Stoff z.B. in China als „nicht giftig“, in Europa als „gesundheitsschädlich“ und in den USA als „giftig“ Pop-up Buttoneingestuft sein.

Um diese Unterschiede aufzuheben, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu verbessern, den Handel zu erleichtern und eine Harmonisierung mit dem Transportrecht herzustellen, wurde das Pop-up ButtonGlobal Harmonisierte System (GHS) entwickelt.

Was hat sich geändert?

  • Neue Pop-up ButtonEinstufungskriterien mit differenzierten Abstufungen
  • Neue Kennzeichnungselemente
  • Aber: Die gefährliche Wirkung eines Stoffes an sich bleibt natürlich gleich!

Was ist betroffen?

  • Hersteller, Importeure bzw. Händler müssen Stoffe und Gemische gemäß CLP-Verordnung einstufen und Pop-up Buttonkennzeichnen.
  • Anwender in Laboratorien müssen GHS kennen und mit den gelieferten Stoffen umgehen können. Sie müssen die Stoffe vereinfacht kennzeichnen und selbst hergestellte Gemische Pop-up Buttoneinstufen können.

eingestuft

Stoffe werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in bestimmte Kategorien eingestuft, um die Eigenschaften und Gefahren besser beschreiben und kenntlich machen zu können.

Obwohl die intrinsischen, also innewohnenden Eigenschaften eines Stoffes immer gleich sind, kann es je nach verwendetem Kriteriensystem zu unterschiedlichen Einstufungen und Kennzeichnungen kommen. Hier ein Beispiel:

Brenzcatechin (LD50 Ratte oral: 260 mg/kg)
Land Alte Bezeichnung GHS
EU gesundheits­schädlich akut toxisch (oral) Kat. 3
USA giftig akut toxisch (oral) Kat. 3
Kanada giftig akut toxisch (oral) Kat. 3
Indien nicht gefährlich GHS wurde noch nicht umgesetzt!
China nicht giftig akut toxisch (oral) Kat. 3
Japan giftig akut toxisch (oral) Kat. 3
Australien gesundheits­schädlich akut toxisch (oral) Kat. 3
Neuseeland gefährlich akut toxisch (oral) Kat. 3

Gemäß GHS wird Brenzcatechin nun einheitlich als akut toxisch der Kategorie 3 (H301:Giftig bei Verschlucken) eingestuft.

Global Harmonisierte System

In Europa wurde GHS mit der CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 „Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures” eingeführt. Sie ersetzt Schritt für Schritt die alten Stoff- und Zubereitungsrichtlinien.

Das GHS der Vereinten Nationen funktioniert wie ein Baukastensystem. Die dort definierten Gefahrenklassen und -kategorien können von den einzelnen Staaten entsprechend ihrer nationalen Rechtsvorschriften ausgewählt werden.

Beispiel: Nach UN-GHS sind der Gefahrenklasse „Akute Toxizität oral” 5 Kategorien (Schweregrade) zugeordnet. Während die EU nur 4 übernommen hat, wurden im australischen Recht alle 5 übernommen.

Bei importierten Stoffen aus Nicht-EU-Ländern kann es also immer noch geringfügige Abweichungen gegenüber der EU-Einstufung bzw. Kennzeichnung geben.

Einstufungskriterien

Durch die neuen Einstufungskriterien kommt es zu Verschiebungen gegenüber den alten Stoff- und Zubereitungsrichtlinien. So werden gemäß CLP-Verordnung z.B. mehr Stoffe als „giftig” eingestuft.

Auch das Einstufungskonzept von Gemischen hat sich grundlegend geändert.

kennzeichnen

Hersteller, Importeure oder Händler müssen sich mit den Details der Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung auseinandersetzen (während für die Anwender eher die Gefahrstoffverordnung ausschlaggebend ist).

Sie müssen die Stoffe und Gemische einstufen (gemäß harmonisierter Einstufung, d.h. amtlich vorgegebener Legaleinstufung, oder falls erforderlich Selbsteinstufung), kennzeichnen und verpacken. Außerdem müssen sie ein Sicherheitsdatenblatt mit allen wichtigen Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen erstellen und mitschicken.

Bei der vorgegebenen harmonisierten Einstufung (Anhang VI der CLP-Verordnung) handelt es sich um eine Mindesteinstufung. Sobald der Hersteller bzw. Importeur über Informationen verfügt, die zu einer Einstufung in eine strengere Kategorie führen, muss er entsprechend anders einstufen. Fazit: Einstufungen von Herstellern können deshalb in der jetzigen Übergangszeit von der CLP-Einstufung abweichen!

einstufen

Ein Gemischrechner hilft dabei, für beliebige Stoffgemische die korrekte Einstufung und Kennzeichnung im GHS-System zu ermitteln. Sie finden ihn unter https://ssl.gischem.de/gemischrechner/index.htm.

Inhalt Suche Bearbeitungsstand Querverweise Drucken Kapitel zurück Kapitel vor Seite zurück Seite vor Hauptmenü
Bitte geben Sie Ihren Namen ein!
Abbrechen