Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

Querverweise
Sie sind hier:

Über die Gefahren und Schutzmaßnahmen im Labor müssen alle im Labor Tätigen vom Pop-up ButtonArbeitgeber unterwiesen werden.

Die Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit zweckmäßigerweise anhand der Betriebsanweisung. Sie muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden.

Die Pop-up Buttontechnische Inhalte, der Zeitpunkt und die Namen der Teilnehmer Pop-up Buttonkönnen oder müssen schriftlich festgehalten werden. Auch Pop-up ButtonBetriebsfremde, die sich im Labor aufhalten, müssen angemessen unterwiesen werden.

Besondere Bestimmungen gelten bei der Beschäftigung von Pop-up ButtonFrauen und Jugendlichen.

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gehören auch arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratungen zur Unterweisung.

Wie werden Unterweisungen Pop-up Buttondurchgeführt?

Inhalt Suche Bearbeitungsstand Querverweise Drucken Kapitel zurück Kapitel vor Seite zurück Seite vor Hauptmenü
Bitte geben Sie Ihren Namen ein!
Abbrechen