Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Um im Gefahrfall das Labor schnell verlassen zu können, sind Pop-up ButtonRettungswege und Notausgänge in ausreichender Anzahl vorgeschrieben. Empfohlen wird, in jedem Laboratorium eine zweite Fluchtmöglichkeit einzurichten.

Flucht- und Rettungswege müssen immer als solche Pop-up Buttongekennzeichnet und Pop-up Buttonbeleuchtet sein. Notausgänge müssen sich in Fluchtrichtung ohne Hilfsmittel jederzeit leicht Pop-up Buttonöffnen lassen. Über die Rettungswege gelangen Sie in sichere Bereiche.

Achten Sie darauf, dass Rettungswege und Notausgänge nie verstellt oder verschlossen sind!

Rettungswege

Flucht- bzw. Rettungswege dürfen nur dann über einen benachbarten Raum führen, wenn dieser Raum auch im Gefahrfall während des Betriebes ein sicheres Verlassen ohne fremde Hilfe ermöglicht. Fenster und Außenleitern können als Notausstiege vorgesehen werden.

Die maximale Fluchtweglänge darf 25 m nicht überschreiten.

gekennzeichnet

Hinsichtlich Kennzeichnung siehe Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” (ASR A1.3).

beleuchtet

Die Beleuchtung soll den Beschäftigten ein gefahrloses Verlassen des Laborraumes ermöglichen. Dies kann z.B. durch eine Rettungszeichenleuchte geschehen, die ihre Energie bei Stromausfall von einer Batterie erhält.

öffnen

In Notausgängen sind Schiebetüren verboten.

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