Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Die Auswahl des geeigneten Augen- und Gesichtsschutzes erfolgt anhand einer Pop-up ButtonGefährdungsbeurteilung

Dabei ist auf die erforderliche Pop-up ButtonKennzeichnung zu achten.

Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß bei Einsatz aller sinnvollen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen der Augen- und Gesichtsbereich der Beschäftigten durch mechanische, optische, chemische oder thermische Einflüsse geschädigt werden kann. Darüber hinaus sind auch die Eigenschaften von Geräten für Augen- und Gesichtschutz zu berücksichtigen, z.B.

  • Tragekomfort,
  • guter Sitz,
  • Einschränkung des Gesichtsfeldes,
  • mögliche Spiegelungen.

(Vgl. Kapitel A2; DGUV Information 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz”, Abschnitt 3)

Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung belegt, dass ein Gerät für Augen- und Gesichtsschutz den Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen in der Europäischen Union entspricht. Darüber hinaus muss der Verwendungsbereich getrennt für Sichtscheiben und Tragkörper angegeben sein.

(Vgl. DGUV Information 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz”, Abschnitt 3.2.4)

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