Die CE-Kennzeichnung belegt, dass ein Gerät für Augen- und Gesichtsschutz den Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen in der Europäischen Union entspricht. Darüber hinaus muss der Verwendungsbereich getrennt für Sichtscheiben und Tragkörper angegeben sein.
(Vgl. DGUV Information 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz”, Abschnitt 3.2.4)