Wenn Sie im Labor Gefahrstoffe im Handgebrauch verwenden, wie z.B. eine Standflasche mit Natronlauge, reicht eine vereinfachte Kennzeichnung aus. Der Arbeitskreis „Laboratorien” des Fachausschusses Chemie der DGUV empfiehlt folgende Elemente:
- der Stoffname und relevante Inhaltsstoffe sowie
- bis zu 3 Piktogramme der Hauptgefahren (Gesundheitsgefahr und physikalische Gefahr) in Kombination mit vorgegebenen Phrasen (komprimierte H-Sätze).
(Vgl. TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern”, Abschnitt 5.1)