Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Lasereinrichtungen werden einer von sieben Pop-up ButtonGefährdungsklassen zugeordnet und entsprechend Pop-up Buttongekennzeichnet.

Für Arbeitsplätze mit Laserstrahlung muss eine fachkundige Person vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Während Geräte der Klasse 1 in der Regel ungefährlich sind, müssen besonders bei den Klassen 3R, 3B und 4 verschiedene Schutzmaßnahmen ergriffen werden:

Die Laserbereiche dieser Einrichtungen müssen abgegrenzt und Pop-up Buttongekennzeichnet werden. Soweit möglich sollten die Strahlen hinter Abdeckungen oder in Röhren geführt werden. Reflektierende Wände, Oberflächen oder Gegenstände sind zu vermeiden. Im Laserbereich dürfen sich nur unterwiesene und für den Betrieb erforderliche Personen aufhalten.

Mensch arbeitet mit Laser
Laserschutzbrille

Kann ein Austritt von Strahlen oberhalb des Pop-up ButtonGrenz­wertes nicht ausgeschlossen werden, müssen Sie Pop-up ButtonLaserschutz- bzw. Justierbrillen tragen.

Auch mögliche Pop-up ButtonNebenwirkungen sind zu beachten.

Gefährdungsklassen

Für die eindeutige Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen werden die Geräte vom Hersteller nach steigendem Gefährdungsgrad in die Laserklassen 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 eingeteilt. Maßgebend für die Einteilung ist die DIN EN 60 825-1 (VDE 0837 Teil 1), Ausgabe Oktober 2003.

Laser mit der alten Klassifizierung (1, 2, 3A, 3B, 4) müssen nicht neu eingestuft werden.

gekennzeichnet

Lasereinrichtungen mit zugänglicher Strahlung müssen gekennzeichnet sein mit

  • einem Laserwarnzeichen (ab Klasse 2),
  • einem Klassenhinweiszeichen mit klassenbezogenem Warntext,
  • der Strahlungsleistung, der Wellenlänge sowie der verwendeten Norm für die Klassifizierung
  • und Informationen zur Identifikation (z.B. Hersteller, Gerätetyp, Seriennummer).

gekennzeichnet

Räume mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 müssen mit dem Laserwarnzeichen gekennzeichnet sein. Sichtfenster in der Eingangstür sind abzudecken. Sinnvoll ist eine zusätzliche Schutzwand hinter der Eingangstür.

Darüber hinaus sollte möglichst eine Schleuse ohne gefährliche Strahlung vorhanden sein, in der Mitarbeiter ihre persönliche Schutzausrüstung anlegen können.

An den Zugängen zu Laserbereichen der Klasse 4 ist der Laserbetrieb durch Warnlampen anzuzeigen.

Grenz­wertes

Werte für die maximal höchstzulässige Bestrahlungsstärke (MZB) für Personen und Grenzwerte der zugänglichen Strahlung (GZS) für die Geräte der unterschiedlichen Klassen sind in der aktuellen DIN EN 60825-1 festgelegt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist vom Arbeitgeber anzubieten, wenn die Expositionsgrenzwerte der OStrV überschritten werden könnten.

Laserschutz- bzw. Justierbrillen

Die verwendeten Laserschutz- bzw. Justierbrillen müssen für den jeweiligen Wellenlängenbereich geeignet sein. Trotz Augenschutz sollten Sie nicht direkt in den Strahl blicken. Generell sollte der Laserstrahl so eingerichtet sein, dass er über oder unterhalb der Augenhöhe verläuft. Zu empfehlen ist das Führen des Strahles innerhalb von Abschirmungen.

Ausführliche Informationen zur Auswahl und Verwendung von Laserschutz- und Justierbrillen bietet die DGUV Information 203-042.

Nebenwirkungen

Mögliche Nebenwirkungen:

  • Laser können als Zündquelle für brennbare oder explosionsfähige Stoffe wirken.
  • Durch das Verdampfen von Probenmaterial können gefährliche Aerosole gebildet werden.
  • Lasergeräte mit hoher Anregungsspannung können Röntgenstrahlung abgeben.
  • Durch hohe Spannungen im Gerät sind elektrische Gefahren zu beachten.

Farbstofflaser können durch die eingesetzten Farbstoffe eine zusätzliche Gefahrstoffproblematik mit sich bringen.

Laserklassen

Klasse Gefährdungen Schutzmaßnahmen Bemerkungen
1
  • Ungefährlich bei ordnungsgemäßem Betrieb.
  • Keine Schutzmaßnahmen erforderlich.
  • Alte Klasse 1
  • Bei der Instandhaltung von Geräten mit eingekapselten Lasern höherer Klassen sind die Schutzmaßnahmen dieser Klassen zu treffen.
1M
  • Ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird; dann sind Gefährdungen wie in Klasse 3R oder 3B möglich.
  • Ohne optische Geräte im Strahlengang: keine Schutzmaßnahmen erforderlich.
  • Personen, die optische Geräte benutzen könnten, speziell warnen.
  • Alte Klasse 3A (nicht sichtbarer Teil) und zum Teil Geräte aus 3B
2
  • Bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich
  • Möglichkeit des unbeabsichtigten Strahlens verhindern.
  • Absichtliches oder wiederholtes Hineinschauen in die direkte bzw. reflektierte Laserstrahlung vermeiden.
  • Kennzeichnung des Laserbereichs, wenn der Strahl im Arbeits- oder Verkehrsbereich verläuft.
  • Alte Klasse 2
  • Das Schutzkonzept beruht auf dem Lidschlussreflex, der allerdings nicht bei allen Personen gleich gegeben ist und keinen ausreichenden Schutz bietet.
2M
  • Bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente verkleinert wird; dann sind Gefährdungen wie in Klasse 3R oder 3B möglich.
  • Möglichkeit des unbeabsichtigten Strahlens verhindern.
  • Absichtliches oder wiederholtes Hineinschauen in die direkte bzw. reflektierte Laserstrahlung vermeiden.
  • Personen, die optische Geräte benutzen könnten, speziell warnen.
  • Kennzeichnung des Laserbereichs, wenn der Strahl im Arbeits- oder Verkehrsbereich verläuft.
  • Alte Klasse 3A (sichtbarer Teil) und zum Teil Geräte aus 3B
  • Das Schutzkonzept beruht auf dem Lidschlussreflex, der allerdings nicht bei allen Personen gleich gegeben ist und keinen ausreichenden Schutz bietet.
3R
  • Gefährlich für das Auge.
  • Anzeigepflicht von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4.
  • Bestellung von Laserschutzbeauftragten.
  • Möglichkeit des unbeabsichtigten Strahlens verhindern.
  • Direkte Bestrahlung der Augen vermeiden.
  • Strahl am Ende des zweckbestimmten Weges nach Möglichkeit begrenzen (z.B. Stellwand).
  • Geräte in einem gesonderten, gekennzeichneten Bereich aufstellen.
  • Spiegelnde Gegenstände entfernen oder abdecken.
  • Laserschutzbrillen und Schutzkleidung tragen.
  • Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren besonders bei Klasse 4.
  • Alte Klasse 3B (im sichtbaren Wellenlängenbereich erweitert)
3B
  • Gefährlich für das Auge und im oberen Leistungsbereich auch für die Haut.
  • Die Betrachtung diffuser Reflexionen kann ebenfalls gefährlich werden, wenn der Betrachtungsabstand unter 13 cm und die Beobachtungszeit über 10 s liegt
  • Alte Klasse 3B ohne neue Klasse 3R
4
  • Sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut bei jeglicher Art von Exposition.
  • Brand- oder Explosionsgefahr.
  • Alte Klasse 4
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